Verkaufsbedingungen
- Allgemeines
- Diese Verkaufsbedingungen haben für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferverträge Gültigkeit, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen.
- Hiervon abweichende Bedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit Auftragserteilung werden vom Besteller diese Verkaufsbedingungen als rechtsverbindlich anerkannt.
- Hiermit verlieren frühere, anders lautende Bedingungen ihre Gültigkeit.
- Lieferpflicht
- Der Auftrag bedarf im vollen Umfang unserer schriftlichen Bestätigung. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Die in der Bestätigung dargelegte Beschreibung der Ware ist für die Ausführung verbindlich, sofern der Besteller nicht innerhalb von einer Woche nach Auftragsbestätigung dagegen Einwendungen erhebt.
- Unser Angebot, evtl. ergänzende Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgeblich, wenn und soweit sie nicht für verbindlich erklärt werden. Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und andere Unterlagen vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen oder wenn der Auftrag nicht erteilt wird, zurückzugeben.
- Teillieferungen unsererseits sind zulässig.
- Lieferfrist
- Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, sofern in allen Einzelheiten zwischen dem Besteller und uns Übereinstimmung besteht.
- Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, dass der Besteller seinerseits alle von ihm eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt.
- Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist das Werk verlassen hat. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so genügt die Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Lieferfrist.
- Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert werden, die trotz der nach den Umständen des Falles unzumutbaren Sorgfalt nicht abwendbar sind – gleichviel, ob in unserem Werk oder bei Unterlieferanten eingetreten – zum Beispiel Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferung im angemessenen Umfang.
- Auch im Falle von Streik und Aussperrung verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Liefer-/Leistungsfrist in angemessenem Umfang. Wenn die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, wird der Lieferant von der Lieferverpflichtung frei.
- Verlängert sich in den obengenannten Fällen die Lieferfrist oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechtes des Bestellers.
- Treten die vorgenannten Umstände beim Besteller ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für die Abnahmeverpflichtung des Bestellers.
- Versand und Gefahrübergang
- Die Gefahr geht, auch bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung, auf den Besteller über, wenn die betriebsbereite Sendung das Werk oder das Lager der Werksvertretung verlassen hat. Wird die Absendung oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers oder aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, tritt der Gefahrübergang mit Meldung der Versandbereitschaft ein
- Der Besteller trägt die volle Verantwortung für die sachgemäße Aufbewahrung der am Bestimmungsort ankommenden Ware auch dann, wenn wir Montagearbeiten durchführen.
- Die Versicherung der Ware gegen Feuer, Diebstahl, Transport oder Bruchschäden usw. ist Sache des Bestellers.
- Eine Nachlieferung erfolgt nur auf besondere Bestellung gegen Berechnung zum Tagespreis.
- Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so sind wir in der Lage die entstandenen Kosten dem Besteller weiter zu berechnen.
- Lieferung frei Haus ab netto 1.500,00 € Auftragswert.
- Eigentumsvorbehalte
- Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns auf diesem Vertrag zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ausgeschlossen.
- Die Weiterveräußerung noch in unserem Eigentum befindlicher Ware ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder er den Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst an den Kunden übergeht, wenn dieser den Preis vollständig bezahlt hat. Die Übertragung des Anspruchs auf Lieferung an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
- Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller schon mit Abschluss des Geschäftes mit uns, an uns seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung sicherungshalber ab bis zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gegen uns, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung seinem Kunden bekanntzugeben und alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Geltendmachung unserer Rechte bei seinem Kunden erforderlich sind. Bis auf Widerruf ist der Wiederverkäufer zur Einziehung der neu entstandenen Kaufpreisforderung befugt.
- Pfändung oder Beschlagnahme von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware ist uns sofort anzuzeigen. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller.
- Wird gemäß diesen Bedingungen unter Eigentumsvorbehalt belieferte Ware von uns zurückgenommen, so sind wir berechtigt, die Ware von uns zurückgenommen, so sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Zurücknahme der Ware wird zum erzielten Erlös, höchstens jedoch zum Rechnungspreis vorgenommen. Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere hinsichtlich des entgangenen Gewinns bleiben vorbehalten.
- Preise und Preisstellung
- Die Preise sind EURO-Preise der Deutschen Bundesbank.
- Die in Angeboten und Preislisten angegebenen Preise sind grundsätzlich freibleibend. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
- Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung ab Werk.
- Die Preisvereinbarung gilt nur für den jeweiligen Auftrag.
- Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto nach Rechnungsdatum, sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird. Bei Zahlungen mittels Wechsel oder Leistung einer Anzahlung werden keine Skonti oder Zinsvergütungen gewährt.
- Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über Diskont berechnet.
- Unsere jeweilige Restforderung wird sofort fällig, wenn der Besteller die vereinbarten Zahlungsfristen nicht einhält, um einen Zahlungsaufschub oder Vergleich nachsucht oder seine Zahlungen einstellt. Sofern wir noch nicht vollständig erfüllt haben, sind wir in diesen Fällen berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung der Restforderung unsere vertraglichen Leistungen zurückzuhalten und die noch nicht bezahlten Waren auf Kosten des Bestellers zurückholen.
- Dem Besteller sind Aufrechnungen nicht gestattet.
- Bei Warenrücksendung wird eine Rücknahmegebühr von 35 % erhoben. Sonderartikel sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Nicht originalverpackte oder beschädigte Ware kann nicht angenommen werden. Sollte eine Prüfung von eingeschickter, als defekt deklarierte Ware, keinen Defekt aufweisen, wird eine Bearbeitungsgebühr zzgl. Porto & Verpackung berechnet.
- Verpackung
- Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.
- Erfolgt keine Berechnung, so stellen wir Transport- oder Verpackung leihweise zur Verfügung. Sie bleiben unser Eigentum und sind sofort nach Freiwerden ohne Zwischenbenutzung auf die Gefahr des Bestellers frachtfrei an den Absender zurückzusenden. Dies gilt auch für Korb- und Stahlflaschen, Werkzeuge und Geräte und die dazugehörige Verpackung.
- Erfolgt die Rückgabe der Verpackungsmittel und Geräte nach 2 Wochen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Versanddatum, so sind wir berechtigt, diese dem Besteller nachträglich zu berechnen.
- Mängelrüge und Gewährleistung
- Wir garantieren die Verwendung einwandfreien Materials und sorgfältige Verarbeitung. Der Besteller ist demgemäss zur Entgegennahme der gelieferten Ware verpflichtet, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen.
- Treten trotzdem Mängel auf, zu denen auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft gehört, werden – unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche gegen uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – von uns alle Teile nach unserer Wahl unentgeltlich nachgebessert oder neu geliefert, die nachweislich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechtem Baustoff oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar sind oder werden.
- Auftretende Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Vorraussetzung für unsere Verpflichtung zur Beseitigung der Mängel ist die Erfüllung der dem Besteller obliegenden Vertragspflichten insbesondere der Zahlung des Kaufpreises.
- Waren und Teile davon, die ersetzt wurden, gehen in unser Eigentum über.
- Unsere Mangelhaftung bezieht sich weder auf natürliche Abnutzung, noch auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge unsachgemäßer Behandlung übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder sonstiger Einflüsse ohne unser Verschulden entstehen. Jegliche Mangelhafte entfällt, wenn seitens des Bestellers oder Dritter an uns gelieferten Waren Änderungen oder unsachgemäße Instandsetzungen vorgenommen oder unsere Betriebsvorschriften nicht beachtet werden.
- Für Erzeugnisse und Leistungen von Zulieferanten gelten die nach deren Lieferbedingungen für Mängel der Lieferung gültigen Bedingungen.
- Vertragsrücktritt
- Wir sind jederzeit berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Sicherheiten zu verlangen, wenn uns während der Vertragszeit über den Käufer Mitteilungen gemacht werden, die nach unserer Meinung seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Grevenbroich. Der Gerichtstand ist in Neuss. Die vorgenannten Bedingungen sowie abgeschlossene Lieferverträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen hinsichtlich der übrigen Bedingungen verbindlich. Im übrigen gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektro-Industrie.
- Datenschutz
- Hiermit weisen wir auf die Erfassung jeglicher Daten hin, mit denen wir in Berührung kommen. Diese Daten können jederzeit eingesehen und gelöscht werden.